Ihre Argumentation bezieht sich auf die Notwendigkeit des Flugverkehrs ohne Einbeziehung der Ausmaße. Ganau da stellt sich für mich die Frage: Ist ein Umstiegsflughafen notwendig, oder reicht ein an die Region angepaßter allemal? Die Frage kann man auch anders stellen - Kann man alleine aus der Notwendigkeit einen Flughafen zu haben gleichzeitig ein Bekenntnis zu uneingeschränktem Wachstum ableiten? Ich denke nein. Bäckerein, Schalchtbetriebe usw. stießen in ihrer Innerstädtischen Entwicklung auch mal an ihre Grenzen und mußten Anrainerverträglichere Standorte finden oder sich den Beschränkungen der Gewerbeordung beugen. Gut, beim Flugverkehr gibt es keine Gewerbeordung und hier scheint auch der Fehler zu sein.
Auch halte ich es für durchaus legitim, das derjenige der Raum braucht mit demjenigen in Verhandlungen tritt, der aktueller Eigentümer dieses Raumes ist. Dieser Überlegung scheint man zur Zeit durchaus auch zu folgen, indem man immer mehr betont, das Fliegen ein Allgemeininteresse ist, denn nur im Allgemeininteresse kann man enteigenen (oder wie sie sagen zwangsabsiedeln).
Was mir nicht legitim erscheint, ist, aus dem Vorhandensein eine Flughafens eine Duldungsverpflichtung unbegrenzten Wachstums und der damit einhergehenden Belastung der Anrainer abzuleiten.
Offensichtlich ist die Positionierung der BI-Liesing - und die greifen sie hier an - nicht ganz angekommen. Dazu ist festzustellen, das der gestrige Beitrag der Frage nachging ob Bürgerinitiativen etwas bewegen können und sich nicht mit der grundlegenden Thematik auseinandersetzte.
Zu Ihrer Feststellung, dass jeder fliegen will: Ein sehr großer Anteil sind Umstiegpassagiere und Passagiere aus Nachbarländern. Um die entsprechende Kapazität zur Verfügung stellen zu können braucht es dafür nicht nur einen Skylink, sondern auch eine 3. Piste und mehrere Flugrouten. Damit diese Routen die maximale Kapazität abbilden können braucht man möglichst bald nach dem Pistenende eine Aufteilung auf einen Seitlichen Mindestabstand. Dies führt in Verbindung mit dem Flugbeschränkungsgebiet Wien dazu, das auch dicht besiedelte Gebiete beflogen werden, obwohl laut Luftverkehrsregelung gerade diese Gebiete zu verschonen sind. Unsere Position ist daher nicht den Menschen das Fliegen zu vermiesen, vielmehr stellen wir die Frage ob es dafür einen Umstiegsflughafen bzw. unbegrenztes Wachstum braucht. In der Folge daher auch die Frage wie man mit dem aktuellen Status so umgehen könnte, als das der Sinn der gesetzlichen Vorgaben auch erfüllt ist.
Zum Florianiprinzip stelle ich mir die Frage wer der erste Jünger ist - doch wohl der, der den Lärm macht und meint die Betroffenen haben ihn zu dulden.
Ich würds unter Österreichische Lösung reihen - Zufällig ergaben sich daraus auch private Vorteile, leider
So wie: Gabmann, der zuerst das Skylinkdebakel wochenlang prüft und nichts sagen kann und erst als Kaufmann seine Vertrgsverlängerung hatte mit der Wahrheit, die ohnehin bereits lange vorher durch die Medien ging, rausrückte. Ruttenstorfer mit wahrscheinlich doch legalem Aktiengeschäft Michaelis und die ÖIAG mit dem genialien Verkauf der AUA zu negativem Kaufpreis Sörensen Elsner Na usw., die Österreichische Wirschaftsgeschichte hat in dem Punkt umfangreiches zu bieten.
Zitat von GroblaHabe einen Verwandten im 20.en. Dort ist, übrigens neben dem 2. Bez., tatsächlich nichts vom Fluglärm zu bemerken. Sitzt der Hr. GR Valentin deswegen dort? Laden wir ihn doch einmal zu einem Kaffeekränzchen in die "berüchtigten" Bezirke ein, um diese an einem "herrlichen" Fluglärmtag so richtig kennenzulernen. Wäre doch eine nette Geste von den Fluglärmbetroffenen, oder?
Könnte wetten der sich selbst nicht genug hören könnende Gemeinderat würde gar nicht bemerken das da einer fliegt - so selbstverliebt führt er doch zumeist und auch zu Themen wo er angibt nicht kompetent zu sein aus. Warum mich solche Ausführungen des Herrn Gemeinderates dann immer an den letzten Besuch im Karikaturmuseum Krems erinnern? Ich glaub dem sollte ich mal nachgehen
Zitat von GroblaIch verstehe Sie nur zu gut. Auch ich werde bei diesem elendigen Fluglärm derartig agressiv, so dass ich irgendjemandeN von diesen rücksichtslosen, sich über alle menschlichen Bedürfnissen hinwegsetzenden Figuren, vom Herzen gerne einmal die Zähne polieren würde. Was sich auf dem Sektor Fluglärm abspielt, spottet wohl wirklich jeder Beschreibung. DIE machen mit uns, was sie wollen. DAHER, NOCH EINMAL: H A U E N W I R B E I D E N K O M M E N D E N W A H L E N D I E S E E L E N D I G E N, F Ü R D I E S E D R E C K S S C H W E I N E R E I V E R A N T W O R T L I C H E N P O L I T I K E R, E N D L I C H E I N M A L D O R T H I N, W O S I E H I N G E H Ö R E N: IN DEN MISTKÜBEL!!!!!!!!!
ALS ADMINSTRATOR DARF ICH SIE DRINGEND BITTEN IHRE AUSDRUCKSWEISE ZU MÄSSIGEN - Hier ist weder Platz für Beschimpfungen, Beleidigungen oder Drohungen! Ich weise darauf hin, dass beim nächsten Vergehen ihr Zugang gesperrt wird.
Meine pers. Meinung: Es macht keinen Sinn zu drohen (schon gar nicht in dieser Form) wenn die gesetzliche Grundlage und der Druck der Gesellschaft fehlt. Hieran ist zu arbeiten.
Ohne mich jetzt auf die schnittigen Bezeichnungen zu beziehen Ja es reicht und in Anbetracht der nunmehr doch veröffentlichen Greiser Studie sollten sich die Verantwortlichen für diesen Unfug mal den Hals sauber wischen, den Gestank aus der Nase pusten und dann so weit bei Sinnen sein, dass sie erkennen, dass die Gesundheitskosten jeden wirtschaftlichen Vorteil aus dem Flugverkehr bei weitem übersteigen - und wie ist das in der Verfassung mit Gesundheit als oberstes Gut?
Zitat von Christian1966Wien ist ja durch das Nachtflugverbot verschont [Christian1966
Es gibt kein Nachtflugverbot - nur eine Nachtflugregelung. Ausgenommen Wetter, Pistenverfügbarkeit, wichtige Flüge, Vermessungsflüge usw. Für uns im Süden bedeutet das, dass ab 21:00 so lange Richtung Süden gelogen wird, bis eine Mindesthöhe erreicht ist, dann darf über Wien geflogen werden - Unterschied im Spitzenwert ca. 4dB! Unbestritten - mit dieser Regelung wird der Umweg über den Süden länger womit in der NAcht wohl kaum so viel über uns geht. Es reicht uns aber dennoch.
Es wär nett wenn wir uns endlich mal darauf einigen könnten das es einfach so nicht weitergeht - Krach machen kann man eben nur dort wo KEINER betroffen ist (siehe Spielberg). Wurscht ob Süd Nord Ost oder West! Jedenfalls zeigt die 2. Piste mit der Aussage und Finanzierung dazu sehr genau das Problem auf - man richtet sichs und kann sich einige Zeit später nimmer erinnern. Daher ist einen GESETZLICHE Regelung einzufordern! Kein Wischiwaschi Vertrag zwischen Privatpersonen - die leben ja auch nicht ewig!
Die Geschichte kann ich mir durchaus vorstellen - auch der kleine Bäcker der mit dem Geruch seiner BAckstube belästigt wär so was. Aber IG-Luft kanns nicht sein, das hat nichts mit Lärm zu tun. Würde meinen hier hat die Gewerbeordnung zugeschlagen.
Ginge es nur um die Urlaubsflieger hätten wir kein Problem - keine 50% der Passagiere sind Österreicher und davon sind nicht alle Urlauber! Und auch Urlaubsflieger kann man so führen, dass verbautes Gebiet Fluglärmfrei ist.
Ich hab mal versucht rauszufinden was die Herrn denn da wirklich messen:
gemessen wird nach dB(A) - WEIL DAS MUSZ SO SEIN, DAS DARF NICHT ANDERS SEIN, DAS IST EIN GESETZ und was weiß ich noch welche wertlosen Phrasen schon gedroschen wurden nur um die Eingenwilligkeit der FALSCHEN Bewertung als unverrückbar darzustellen. Fakt ist, dass der Bewertungsfilter dafür da ist um dB Messung an die Wahrnehmung des Menschen anzupassen. Menschenverachtend wie sich die Fluglärmer geben verwenden sie daher den (A) Filter, der weder für die Frequenz noch für die Lautstärke von Fluggedröhne gemacht wurde. In der Zwischenzeit gibt es nun bereits Viele die darauf hinweisen, dass die (A)-Bewertung die Betroffenheit nicht wiedergeben kann - findet sich u.a. sogar in der Studie die man für den erst vor kurzem aufgetauchen BELÄRMUNGSVERORDUNGSENTWURF (anders ist das Papierl ja nicht zu benennen) machen ließ. Empfohlen wird u.a. auch von der WHO die Bewertung nach (C)
Die wohl wahnsinnigste Aussage dazu: Es gibt nur Grenzwerte nach (A) und daher kann man nur dB(A) messen. Mehr oder weniger die Androhung, die 30dB welche die (A) Kurve bei 50Hz wegschneidet auf die Grenzwerte AUFRECHNEN zu wollen.
Ich hab aber mal probiert das nachzustellen was da nach einem (A)Filter rauskommt und bewertet wird - siehe: http://www.fluglaerm.at/liesing/Gesundhe...rbeispiele.html Das muß man mal gehört haben - vorzugsweise mit Lautsprechern die auch 80Hz noch wiedergeben. Bei (A) ist vom Flugzeug fast nicht zu hören - aber da wertet man aus und sagt es is eh leise. Unabhängig davon werden bei den Lärmmessungen des Flughafens noch eine Unmenge an Ereignissen rausgelöscht - siehe: http://www.fluglaerm.at/liesing/News.htm...fenlaermmessung
Am Ende kommt dann "Es wird lauter gerechnet als gemssen" - da wird dann das Lampl wild: Die Rechnung geht von Flugprofilen aus - nach meinen Unterlagen werden die vorgesehenen Steigraten seltenst erreicht! Beim Landen wird der endlose Levelflight mit Rädern und Klappen draußen ebenso nicht in der Rechnung sein. Ergo - die Rechnung gibt nicht das wieder was es ist (auch nicht in dB(A)) Die Messung streicht einen Unzahl von Ereignissen wegen mangelhafter Zuordenbarkeit usw. Ergo - die Messung ist noch weiter weg von der Relaität als die Rechnung und NUR DAHER WIRD LAUTER GERECHNET ALS GEMSSEN.
Wie kriegt man die Verantwortichen vom Sessel? Was macht man wenn jegliche Gesetzliche Rahmenbedingung fehlt? - Wogegen geht man dann vor?
Ich denke es geht darum die Meinung des Volkes zu diesem Thema in realere Bahnen als "na flieagn se net auf urlaub" zu lenken - wenn der Druck aus dem Volk groß genug ist passiert der Rest von selbst. Aber bis dahin erscheint mir der Weg noch steinig.
Ich glaub nicht das es ganz wurscht ist wen man wählt, gibts doch welche wo wirtschaftliche Interesse höhe liegen als bei anderen. Am Ende wirds aber daraum gehen - so wie am Brenner - die Sache in den Vordergrund zu rücken, irgendwann kommen wir am Aktionismus nimmer vorbei. Dafür reichen aber 20 Hanseln.
Gemessen wird in GRAMM, die Partikelgröße wird nicht erfaßt. In der reinen Massenbetrachtung liegt der Flugverkehr damit unter dem Straßenverkehr - die Partikel aus Triebwerken sind viel kleiner. Der Witz an der Geschichte - je kleiner um so tiefer gehen sie in unsere Atemwege, sind sie klein genug auch bis ins Blut. Es ist daher die Anzahl der Partikel entscheidend. Welcher Faktor für die Gefährlichkeit einzurechnen ist, ist bislang ungeklärt.
Ich habe mal geprüft ob man den Flugverkehr nach dem IG-Luft belangen kann. Das IG-Luft schreibt ja zwingend Maßnahmen bei Werteüberschreitungen vor. Der Witz dabei - diese Maßnahmen sind im Gestz explizit angeführt, womit der Landeshauptmann nur mehr auswählen braucht. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Verkehrsseitige Maßnahmen - temporäre Tempolimits - womit eine Dauerverordnung unter die STVO Werte nicht zulässig ist (Fall OÖ), - Fließendhalten des Verkehrs (wer klagt Uli Sima für die rote Welle), - Fahrverbot für Individualverkehr. Dies führt dazu, dass der kleine Staatsbürger nicht Auto fahren darf, der Flugverkehr der ebenso viel Dreck erzeugt aber nicht mal bei bestem Willen eingestellt werden könnte. Ich frage mich - was ist das höhere Gemeininteresse?
Es wäre die Aufgabe des Auftraggebers die Autoren zu einer einhelligen Meinung zu zwingen. Hier werden viele Meinungen teuerst bezahlt um in deren Vielfalt aussuchen zu können was angenehm erscheint. Interessant daher, dass die Schaffung von Freiräumen für den Flugverkehrs angenehmer erscheint als die wahnehmung der wirklichen Aufgabenstellung der Politik - die Vertretung der Interessen der Staatsbürger.
Wie sagte doch der ROTE immer aus dem ORF lächelnde Liebling der Nation vor kurzem - und damit wohl seinen regiernden Freuden?