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Dieses Thema hat 0 Antworten
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 IDEENAUSTAUSCH
fmoedrit Offline

über 100 Postings, das ist ein Teilzeitflieger

Beiträge: 109

19.05.2010 23:40
Kurze Frage an die Juristen im Forum... Zitat · Antworten

Nachdem der nachfolgende Paragraph bereits gegen FPÖ, Tierschützer und andere Gruppierungen verwendet wurde, kann man das nicht auch gegen den Flughafen verwenden??? Oder haben sich die ehrenwerten Eliten da rechtlich abgesichert?

Speziell die Phrase "auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen" triffts doch perfekt. Wiederkehrend und geplant ist der Terror allemal (Piste 16: bis zu 400 Mal, quasi an jedem Ost- und Südwindtag, also an jedem zweiten Tag im Jahr); gesundheitsgefährdend ists; und ein Angriff auf das Vermögen ist das ebenfalls, wenn man Eigentum in der Schneise hat!

Könnte das mal ein juristischer Experte kommentieren?

MfG

---
§ 278a StGB - Kriminelle Organisation
Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt,

1.
die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist,

2.
die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und

3.
die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,

ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

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