Eine Kurzfassung: Das Projekt stellt eine Verdopplung der Passagierfläche dar - steht ganz unmissverständlich im Antrag. Der Sachverständige kommt zur Ansicht das daraus keine 20.000 zusätzlichen Flugbewegungen zu erwarten sind. Er erklärt die unter anderem damit das der Prjektwerber in seinem Antrag sehr glaubwürdig dargestellt hat, das die Erweiterung zum Zweck erhöhter Annehmlichkeit der Passagiere gemacht wird. Die NÖ-Landesregierung bezieht sich auf die Aussage des Sachverständigen und bestätigt das kein UVP notwendig ist.
Der Witz an der Geschichte: Nur die Umweltanwälte können neben den Projektwerbern und Behörden ein Feststellungsverfahren beantragen aber eben keine (betroffenen) BürgerInnen.
Mir ist grad der Geschäftsbericht vom Flughafen in die Hände gefallen - da wurde als Sky-Link Endausbau dargestellt: Passagiere 2005: ca. 16 Mio., 2008 24 Mio. dargstellt Ceck in Schalter 2005 114, 2008 168
Die Flughafen Wien-AG stellt ein börsennotiertes, also ein auf Gewinn ausgerichtetes - Unternehmen dar. Sie wird die Um- und Ausbauten ja nicht nur "aus Annehmlichkeitsgründen, bzw. zum Wohl des Fluggastes" ins Auge gefasst und durchgeführt haben und noch durchführen, sondern vielmehr mit dem Hintergedanken, entsprechende Umsätze und Gewinne zu lukrieren. Dies kann man eben nur, indem man die entsprechende "Infrastruktur" anpasst oder erweitert. Oder anders ausgedrückt: kleiner Flughafen, weniger Flugzeuge, weniger Umsatz, weniger Gewinn. Gro(ö)sser(er)Flughafen, mehr Flugzeuge, mehr Umsatz, mehr Gewinn. Alleine dadurch wird schon widerlegt, dass es durch die zahlreichen Ausbauten zu nicht mehr Flugbewegungen gekommen ist und noch mehr kommen wird. Wenn aber die Verantwortlichen wirklich "nur zum Wohl, bzw. zur Annehmlichkeit" des Fluggastes immenses - und nicht wieder einbringliches Kapital ("totes", weil ja "nur zum Wohl") - investiert hätten, gehörten diese sofort und hochkantig aus dem Unternehmen hinausgeschmissen. Keine Firma kann es sich erlauben und leisten, nur im Hinblick auf die geschilderten Gründe, exorbitante Geldmittel zu investieren. Die UVP-Pflicht für die bereits bestehenden, bzw. noch ausständigen, Bauten bestand und besteht durch die durch diese Massnahmen massiv angelockten Flugunternehmen und dadurch gesteigerten Flugbewegungen, sowie die damit einhergehende, exorbitante Umweltbelastung, sehr wohl, auch wenn die zuständigen Behörden noch so fadenscheinige Ausflüchte dagegen suchen. L.P.
zu dem Thema UVP freier Ausbau hat man sich ja von der Eu eine Rüge eingefangen. Dennoch ist man dem Flughafen entgegengekommen und will ebene eine nachträgich UVP sehen - wie auch immer das aussehen soll. So wies aber nun aussieht wird hier eine Anschein UVP ohne Bürgerbeteiligung vom Flughafen als ausrechend angesehen - der Sinn des UVP Gesetzes = Bürgerbeteiligung ist damit nicht mehr gegeben. Siehe Anlage. Wir sollten uns dazu positionieren!
Guter Einwand - kann man da als normaler Bürger nicht Einspruch erheben? Bei der AUA-Übernahme gabs ja auch die Möglichkeit, einen Brief an Brüssel zu schicken (wovon ich natürlich Gebrauch gemacht habe). Könnte da jemand recherchieren und ein entsprechendes Template vorbereiten, wenn möglich? Ich befinde mich gerade in den Bergen und habe eine entsprechend schlechte Internet-Verbindung. Wenns da (wie bei der AUA-Übernahme) eine gute Anleitung gibt, werden sicher einige was an Brüssel abschicken? MfG
Nachdem das Ding ja nun in der Auflage ist sind ja auch die Grauslichtkeiten zumindest mal ansatzweise transprarent:
Es ist ein Umweltverträglichkeitsbericht und keine Prüfung vorgesehen. Es gilt nicht das nationale Recht in Form des UVP Gesetzes sondern eine EU Richtlinie - SUPER, die Richtlinie als Rechtskonstrukt des Bürgers? Eine Auflage an sich ist jedenfalls nicht vorgesehen - wers nicht rutnerladen kann hat einfach Pech. Wie die Bürgerbeteiligung aussieht ist gänzlich unbekannt. Das Verkehrsministerium als verfahrensführende Behörde - net schlecht Na usw. - im Beschneiden der Bürgerrechte gibts offensichtlich keine Grenzen!