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Dieses Thema hat 48 Antworten und wurde 9.411 mal aufgerufen
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Wie im Variantenvergleich der UVE (Einreichunterlage 04.190, S.122) bei der Gesamtbeurteilung eindeutig hervorgeht, wäre die eingereichte 3. Piste von der Nachtbelastung durchaus vergleichbar mit der Variante 16/34 (2200 m Abstand). Bei der eingereichten Variante wären 13.908 Einwohner/Nacht betroffen, bei der Variante 16/34 wären es gewichtet 13.434 Einwohner/Nacht.
Dazu muss man jedoch auch die Tagbelastung zählen:
Diese beträgt bei der eingereichten Piste 32.910 Betroffene/Tag und ist deutlich geringer als der Wert von 58.873 Betroffenen/Tag welcher bei der Variante 16/34 (2200) zu erwarten wäre.
Nicht unerwähnt sollte bei der Gegenüberstellung bleiben, dass 16/34 keineswegs Wien entlasten würde, da die Anflugroute über den 22.Bezirk führt.
Das UVP-Gesetz verpflichtet im Übrigen keineswegs zur Einreichung der "umweltverträglichsten" Varianten, es sind lediglich die Vor- und Nachteile der geprüften Varianten darzustellen. Zu prüfen ist einzig und allein die Umweltverträglichkeit der eingereichten Variante.
Die Unterlagen können übrigens von jeder interessierten Person in den Gemeindeämtern der Standortgemeinden (Fischamend, Klein-Neusiedl, Rauchenwarth, Schwadorf und Schwechat) zu festgesetzten Zeiten (http://www.drittepiste.viennaairport.com; http://www.noe.gv.at/uvpvie) eingesehen werden.
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