Vorab: ES WURDEN KEINERLEI ÄNDERUNGEN IM INHALT VORGENOMMEN. Wesentliche Punkte wurden eingefärbt, das Layout läßt sich hier nicht nachstellen. Lesen und staunen:
MAG. ULLI SIMA AMTSFÜHRENDE STADTRÄTIN FÜR UMWELT VON WIEN
Wien, 15. September 2004 Sehr geehrter Herr XXX! Herzlichen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft. Umwelt und Wasserwirtschaft vom 9. August 2004, in dem Sie sich auf die Fluglärmbelastung im 23. Bezirk beziehen. Ihr Schreiben wurde an die Stadt Wien weitergeleitet, obwohl die rechtlichen Kompetenzen hinsichtlich Flugverkehr eindeutig beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie liegen. Einleitend kann ich Ihnen versichern, dass die Umweltschutzabteilung der Stadt Wien alles unternimmt, um den Fluglärm in Wien so gering wie möglich zu halten. Im seit 2002 bestehenden Mediationsverfahren sind 50 Parteien vertreten. die im Großraum Wien den Flugverkehr einvernehmlich koordinieren. Seit April 2004 ist ein sog. Teilvertrag dieser Mediation in Kraft. der von 47 der 50 Verhandlungsparteien unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag beinhaltet auch Verbesserungen für die Wiener Bevölkerung: .) Begrenzung des Anteils der Landungen auf Piste 11 (betrifft die westlichen und südlichen Bezirke Wiens) auf 11,5 % aller Landungen - das heißt, dass nahezu 90 % aller Landungen nicht über die westlichen und südlichen Bezirke Wiens geführt werden. .) Nachtflugverbot über Wien: Keine Freigabe der Piste 11 für Landungen zwischen 21.00 und 07.00 Uhr (= Ausweitung des Nachtflugverbots / früher konnten die Flugzeug bis 23.30 und ab 06.00 Uhr über Wien West landen) .) Zusätzlich konnte für Piste 16 (betrifft Randbereiche des 22. Bezirks) eine weitreichende Nachtflugregelung erreicht werden. .) Festlegung einer Flughöhe von mindestens 6.000 ft (= 1,8 km), vor deren Erreichen die Austro Control keine Freigabe zum Verlassen der Korridore erteilen darf.
Zusätzlich wurden aber auch neue Abflugkorridore festgelegt, die Randbereiche des 23. und 22. Bezirks betreffen. Allerdings war die Akzeptanz einer Veränderung der neuen Abflugrouten immer an die Forderung gebunden, dass lärmtechnisch keine messbaren Verschlechterungen zu verzeichnen sind. Da die Vereinbarung hinsichtlich Flughöhe und Lärmüberschreitung von den Fluglinien nicht eingehalten werden konnten, haben die Vertreter Wiens vehement sofortige Neuverhandlungen gefordert, die bereits teilweise schon stattgefunden haben. Bei den ersten Verhandlungen wurden folgende Maßnahmen vereinbart: .) Entlastung von Liesing: Piste 16/34 (Nord-Süd verlaufend) ist aufgrund von Bauarbeiten seit dem Frühjahr 2004 noch nicht voll einsatzfähig. Sobald diese Piste wieder in voller Länge verfügbar ist (geplant mit Ende Oktober 2004), werden die vierstrahligen Flugzeuge grundsätzlich nicht mehr über Liesing geführt werden. Die vierstrahligen Flugzeuge sind jene, die aufgrund ihrer Größe im Bezug auf die Flughöhe und die Lärmbelästigung einen Großteil der Beschwerden in letzter Zeit bewirkten. .) Ab sofort werden die Austrian Airlines generell ihr Startverfahren auf Piste 29 (Richtung Liesing) zusätzlich verbessern, um die maximal möglichen Flughöhen zu erreichen. Das bringt ein Plus von etwa 200 m über Liesing und eine deutliche Lärmreduktion. Das heißt, dass die Flugzeuge über Liesing in 2 km Höhe fliegen. Einige wenige (vierstrahlige) Flugzeuge erreichten bis jetzt nur eine Mindestflughöhe von 1 km und waren daher das Hauptproblem. .) Zusätzlich verpflichtet sich die Austrian Airlines ab sofort die Modernisierung ihres Flugzeugparks voranzutreiben, um lärmintensive Flugzeuge (insbesondere MD 80 Serie) raschest möglich gegen wesentlich leisere Maschinen (z.B. Fokker 100) auszutauschen. .) Im Zuge der derzeit laufenden Evaluierung des Teilvertrages des Mediationsverfahrens, an der alle 50 Vertragspartner (Flughafen, Austrian Airlines Group, Austro Control, Länder Wien und NÖ., Umweltanwaltschaften der beiden Länder, Bürgerinitiativen, Bürgermeister, ... ) beteiligt sind, sollen weitere Möglichkeiten gefunden werden, wie etwa die Weiterentwicklung der geltenden Abflugrouten mit dem Ziel, weniger besiedeltes Gebiet zu überfliegen. Damit könnte eine zusätzliche Entlastung der Liesinger Bevölkerung erreicht werden, ohne Verlagerungseffekte zu bewirken. Nach Umsetzung all dieser Maßnahmen wird ein Standard erreicht, der weit über das europäische Niveau hinausgeht, was auch laufend überprüft wird. Bei Wahrnehmungen von Flügen, die Ihrer Meinung nach nicht den vereinbarten Bestimmungen (Nachtflugverbot, Flughöhe, ... ) entsprechen, können Sie unter Angabe von Uhrzeit und Ort eine Überprüfung veranlassen. Telefonnummer 0810223340 (Info-Telefon für Umwelt und Luftfahrt) E-Mail: umweittelefonvie@yourccc.com Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Leute - was davon ist denn nun 3 Jahre später umgesetz?