Sehr geehrte Frau /-r Herr XX!
Besten Dank für Ihr Schreiben an Herrn Bundesminister Pröll, das mir vom Ministerbüro zur weiteren Bearbeitung übermittelt wurde. Zu Ihren Anliegen ist in Abstimmung mit der im Ressort zuständigen Fachabteilung mitzuteilen, dass für das Lebensministerium Lärmschutz und Lärmvermeidung einen hohen umweltpolitischen Stellenwert haben.
Einen wichtiger Schritt für den Lärmschutz in ganz Österreich haben wir mit dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, BGBl. I 60/2005 vom 4. Juli 2005, und der ergänzenden Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung, BGBl. II 144/2006 vom 5. April 2006 gesetzt. Damit ist ein Meilenstein für die Planung zukünftiger Strategien und Maßnahmen zur Lärmvermeidung und Lärmbekämpfung geschaffen worden.
Auf Basis des Umgebungslärmschutzgesetzes hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für alle sechs großen österreichischen Flughäfen Lärmkarten zu erarbeiten. Die strategische Lärmkarte für den Flughafen Schwechat ist bis 31. Mai 2007 fertig zu stellen und danach zu veröffentlichen. Auch wird es bis zum Sommer strategische Umgebungslärmkarten für Straßen- und Schienenlärm für den Ballungsraum Wien geben. Darauf aufbauend sind dann von den zuständigen Stellen im Frühjahr 2008 Aktionspläne zur Verbesserung der Lärmsituation vorzustellen.
In Zusammenhang mit den Ausbauplänen des Flughafens Schwechat ist zu beachten, dass der Bereich Flugverkehr grundsätzlich im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie liegt.
Für das Vorhaben der Errichtung einer 3. Piste am Flughafen Wien ist ein UVP-Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) durchzuführen. Zuständig für die Durchführung des UVP-Verfahrens ist die NÖ Landesregierung, gegen deren Entscheidung an den unabhängigen Umweltsenat Berufung eingelegt werden kann. Das UVP-Verfahren wird durch Einbringung eines Genehmigungsantrages und einer Umweltverträglichkeitserklärung durch die Projektwerberin eingeleitet. Dies ist im März 2007 geschehen.
Zur Umweltverträglichkeitserklärung können die mitwirkenden Behörden, der Umweltanwalt, die Standortgemeinde sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Stellung nehmen. Das BMLFUW wird seine Stellungnahme bis Ende Mai 2007 abgeben. Diese Stellungnahme kann dann auch von der Homepage des Umweltbundesamtes,
http://www.umweltbundesamt.at, abgerufen werden.
Die UVP-Behörde veranlasst sodann die Erstellung eines umfassenden Umweltverträglichkeitsgutachtens, das öffentlich aufgelegt wird, und führt eine mündliche Verhandlung des Vorhabens durch. Mit Erlassung des Genehmigungsbescheides erster Instanz ist auf Grund des Umfanges des Vorhabens frühestens im Frühjahr 2008 zu rechnen.
Das Lebensministerium wird daher die Lärmbelastung in Österreich und insbesondere auch die Entwicklungen beim Flughafen Schwechat weiterhin genau beobachten und sich für eine wirksame Lärmbekämpfung zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
MR Dr. Gustav Fischer
Bundesministerium für Land- Und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Präsidium/Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Ombudsmann Min.Rat Dipl-Ing. Dr. Gustav F i s c h e r