Ich finde schon, dass der Gesetzgeber durch sein handeln, bzw. nicht handeln, der wahre Übeltäter für die unzumutbaren Zustände ist. Ist ja schon bemerkenswert, dass eine AG(!), also ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen, das "Algemeininteresse" Fliegen bedient, und somit zwangsläufig dazu führt, den Aktionären durch seine Geschäftsgebarung den entsprechenden Obolus zu erwirtschaften. Und wenn es auch, wie in diesem Fall, auf Kosten einer weitreichenden Bevölkerung geht. Als Gegenmassnahme lediglich irgendwelche Institutionen ins Leben zu rufen, die im Grunde nichts bewirken, und wenn schon, den Hebel beim Geschädigten statt beim Verursacher ansetzen, ist für diese Materie aber wirklich eindeutig zu wenig.
Ich finde schon, dass der Gesetzgeber durch sein handeln, bzw. nicht handeln, der wahre Übeltäter für die unzumutbaren Zustände ist. Ist ja schon bemerkenswert, dass eine AG(!), also ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen, das "Allgemeininteresse" Fliegen bedient, und somit zwangsläufig dazu führt, den Aktionären durch seine Geschäftsgebarung den entsprechenden Obolus zu erwirtschaften. Und wenn es auch, wie in diesem Fall, auf Kosten einer weitreichenden Bevölkerung geht. Als Gegenmassnahme lediglich irgendwelche Institutionen ins Leben zu rufen, die im Grunde nichts bewirken, und wenn schon, den Hebel beim Geschädigten statt beim Verursacher ansetzen, ist für diese Materie aber wirklich eindeutig zu wenig.
Wie bereits geschrieben gibt es durchaus rechtliche Bedingungen, selbst wenn diese sehr dünn sind:
§3 Abs. 3 LVR: Es wurde jedoch normiert, das durch den Betrieb keine größeren Behinderungen oder Belästigungen insb. kein größerer Lärm verursacht werden dürfe als es der ordnungsgemäße Betrieb von Luftfahrzeugen oder Luftfahrgeräten unvermeidbar mit sich bringe.
§7 LVR: Bei Flügen über dichtbesiedeltem Gebiet ist eine Flughöhe einzuhalten, durch die u.a. unnötige Lärmbelästigungen vermieden werden.
§19 Abs. 1 LVR: Beim Anfliegen, Überfliegen oder Abfliegen von Flugplätzen sind die von der Austro Control GmbH mit Rücksicht auf die Sicherheit der Luftfahrt und zur Verminderung von Lärmbelästigungen gegebenenfalls aufgetragenen Verfahren einzuhalten. §19 Abs. 5 LVR: Unbeschadet des Abs. 1 kann die Austro Control GmbH auf bestimmten Flugplätzen unter Bedachtnahme auf die Sicherheit der Luftfahrt und zur Vermeidung von Lärmbelästigungen besondere An- und Abflugverfahren auftragen... §19 Abs. 6 LVR Die Bewilligungen gemäß Abs. 5 sind insoweit mit Bedingungen, Befristungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt zu erteilen, als dies mit Rücksicht auf die Sicherheit der Luftfahrt und zur Vermeidung von Lärmbelästigungen erforderlich erscheint.
Diese rechtlichen Grundlagen werden jedoch weder überwacht noch eingefordert. Im Gegenteil, der Pistenbelegungsplan steht diesen Bestimmungen entgegen, ist aber mitgeltender Bestandteil des Mediationsvertrages welcher auch von unseren Politikern unterzeichnet wurde. Es wurde lso eine Privatrechtliche Vereinbarung entgegen Gesetzlicher Bestimmungen geschlossen und die ACG fühlt sich ausschließlich dieser Vereinbarungung (Mediationsvertrag) verpflichtet. Wo bitte bleiben unsere Interessenvertreter? Wessen Interessen werden hier geplegt?
Ja, das ist mir schon klar. Doch finde ich eher, dass die angeführten Paragrafen so ausgelegt sind, dass sie einen breiten Interpretationsspielraum zulassen, so sich das Flugzeug nicht gerade am unmittelbaren Leitstrahl befindet (etwa Flughöhe und jene Gebiete betreffend, die sich unmittelbar unter diesem Leitstrahl befinden). Und hier kann nur der Gesetzgeber z.B. mittels gesetzl. Auflagen zur Reduzierung der Überflüge und zeitlichen Überflugsverboten handeln. Diese suche ich den angeführten LVR vergeblich. Nur schwammige Gesetzestexte zu verfassen, die es ermöglichen, uns dieses Dilemma zu bescheren, wie wir ja ständig zur Kenntnis nehmen müssen, kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Ich bin daher weiter geneigt, die Schuld massgeblich beim Gesetzgeber zu suchen. Dass die Flughafen Wien AG samt ihrem ausführendem Organ Austro Control das Fehlen von konkreten Beschränkungen nur zu weidlichst ausnutzt, darf daher nicht verwundern.
Ich denke wir meinen das Gleiche - siehe mein posting vom 4.12.:
Zitat von K.S.@GROBLA: "....das alles zulassen, bzw. durch ihre Gesetzgebung erst ermöglichen" - das ist ja grad der Witz, es ist die NICHT Gesetz Gebung, die das alles zuläßt. Was sich in den Gesetzen findet ist äußerst dünn, aber nicht mal das wird von den Volksvertretern eingefordert, was für mich die wirkliche Sauerei ist. Dem vom FLughafen bezahlten Dialogforum kann man denke ich nichts vorwerfen - dort wird ales Kanalisiert. Nur eben an einer Stelle, die dafür extra geschaffen wurde um die wirklichen Ansprechpartner zu entlasten.